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Studium und Arbeitsschwerpunkte
Mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn absolviert und vertrete seither Mandanten mit besonderem Fokus auf den Gebieten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Allgemeines Persönlichkeitsrecht sowie Verbandsklagerecht und Verbraucherschutz.
Verbraucherschutz auf höchster Ebene
Durch meine langjährige Vertretung verschiedener Verbraucherzentralen verfüge ich über wertvolle Erfahrungen, insbesondere im Bereich des Wettbewerbsrechts. In dieser Rolle habe ich Mandaten vor Landgerichten, Oberlandesgerichten und auch bereits mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertreten. Mein Wissen in diesem Bereich erlaubt es mir, die Interessen von Verbraucherzentralen und Verbrauchern wirkungsvoll zu wahren und deren Rechte durchzusetzen.
Vertretung von Unternehmerinteressen
Gleichzeitig vertrete ich auch Unternehmen im Bereich des Wettbewerbsrechts, insbesondere in Fällen von Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zudem berate ich Unternehmen, um wettbewerbsrechtliche Verstöße gleich im Vorfeld zu verhindern. Gerade bei der Formulierung von AGB und der Gestaltung von Websites / Werbung ist es wichtig, dass dieses im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht erfolgt. Aus dieser doppelten Perspektive – der Verbraucher- als auch der Unternehmerseite – resultiert ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse und Herausforderungen der jeweiligen Parteien. Ein Tätigkeitsbereich, in dem ich auf Unternehmerseite häufig tätig werde, ist auch das Vorgehen gegen ungerechtfertigte Bewertungen. Diese können sich nicht nur negativ auf das Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit auswirken, sondern auch wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, so dass die Entfernung von erheblicher Bedeutung ist.
Besondere Fertigkeiten / Arbeitsweise
Eine meiner großen Stärken liegt in der Auslegung von Gesetzen unter besonderer Berücksichtigung europäischer Richtlinien und Verordnungen, was mir nicht nur Freude bereitet, sondern auch einen erheblichen Vorteil für meine Mandanten darstellt. Wer sich mit nationalem Recht beschäftigt und dessen gemeinschaftsrechtliche Grundlagen versteht, ist in der Lage nationale Regelungen europarechtskonform auszulegen. Hierdurch entstehen für die Vertretung der Mandanten oft zusätzliche Argumentationsansätze, die entscheidende für einen Prozessieg sein können.
Diese Begeisterung für die Rechtsfortbildung unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben ermöglicht es mir, immer neue Lösungsansätze zu entwickeln. Dabei hilft mir mein analytischer Blick dabei, selbst in komplexen Fällen „die Nadel im Heuhaufen“ zu finden – das heißt, ich finde auch dann Wege und Argumente, wenn die Situation scheinbar aussichtslos erscheint. Durch meine Spezialisierung bin ich in der Lage, selbst hochkomplexe Sachverhalte umfassend zu durchdringen und gezielt im Interesse meiner Mandanten zu bearbeiten.
Sorgfalt und Akribie prägen meine Arbeitsweise, so dass ich mich in jeden Fall tief einarbeite, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.