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OLG Nürnberg 3 U 1594/23: Netto-Online – Unzulässiges Vorkasseverlangen, wenn der Vertrag erst mit Lieferung der Ware zustande kommt
Bei Bestellungen über das Internet forderte die hinter Netto stehende NeS GmbH Verbraucher, die als Zahlart Vorkasse gewählt hatten, dazu auf, den Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Bestelleingang zu bezahlen. Laut den AGB sollte ein Kaufvertrag aber erst mit Zustellung der Ware zustande kommen. Verbraucher sollten den Kaufpreis also bezahlen, obwohl überhaupt noch kein…