Schlagwort: § 19a UrhG

BGH legt dem EuGH Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des „Framing“ vor

Inwieweit die Darstellung fremder Inhalte in einem Frame ein öffentliches Zugänglichmachen gemäß § 19a UrhG sein kann, das der den Link Setzende vornimmt, wird in der juristischen Diskussion unterschiedlich beurteilt. Während einige auf die Sicht des Internetnutzers abstellen, der an der Adresszeile seines Brow­sers nicht erkennen kann, dass Teile der

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AG München: Zur Störerhaftung des Vermieters für durch den Mieter über das WLAN des Vermieters begangener Rechtsverletzung

Amtsgericht München, Urteil vom 15.02.2012, Az.: 142 C 10921/11 Leitsatz (des Verfassers) Durch die Aufnahme einer Klausel im Mietvertrag, durch die sich der Mieter verpflichtet, das WLAN des Vermieters weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen sowie keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten

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