Angelockt durch das Angebot einer 14-tägigen Mitgliedschaft für 1,- Euro fand sich der Mandant in zwei Premium-Mitgliedschaften zum Preis von jeweils 49,50 Euro wöchentlich wieder. Durch die anwaltliche Vertretung konnte erreicht werden, dass die D.I.E. GmbH auf sämtliche Forderungen aus den Verträgen über die Nutzung von supremeflirt und jdating verzichtet.
Die D.I.E. GmbH ist seit vielen Jahren mit zahlreichen Flirt- und Datingportalen im Internet vertreten. Beispielhaft sollen die folgenden Internetseiten genannt werden*:
18.dating, 4.dating, 6.dating, betterflirt.com, c.dating, click-and-date.de, daily-date.de, daily.dating, dateformore.at, dateformore.de, flirt-lounge.com, flirtdate18.com, flirtdatechat.com, flirtxx.com, flirtygirls.de, jdating.de, just-date.de, just.dating, lol-date.de, mega.date, million-dates.com, mydate.dating, now-date.de, only-dates.de, s.dating, single.dating, supremeflirt.com, triff-mich-heute.com, wow-date.de, w.dating
*Die bezeichneten Websites wiesen zum Zeitpunkt der Beitragsveröffentlichung am 15.11.2024 die D.I.E. GmbH im Impressum aus.
Der Erwerb des Zugangs zu den Portalen der D.I.E. GmbH vollzieht sich regelmäßig durch den Erwerb einer 14-tägigen Mitgliedschaft für 1,- Euro, die auch als Willkommensgeschenk beworben wird. Verbraucher dürften häufig durch den Hinweis der D.I.E. GmbH, dass alle Kontakte älter als 24 Stunden gelöscht werden, zum Erwerb dieser Mitgliedschaft motiviert werden. Ausserdem soll nur eine bezahlte Mitgliedschaft es ermöglichen, die Photos der anderen Nutzer anzusehen.
Der Haken an der Sache ist, dass die 14-tägige Mitgliedschaft sich bei Nichtkündigung um eine reguläre Mitgliedschaft zum Preis von 49,50 Euro wöchentlich verlängern soll. Darauf weist die D.I.E. GmbH beim Erwerb der 14-tägigen Mitgliedschaft auch hin:
Der Hinweis geht allerdings im Gesamtlayout unter und unter Berücksichtigung der Werbung für die 14-tägige Mitgliedschaft („Willkommensgeschenk“ bzw. „Einmalzahlung) genügt diese Gestaltung meines Erachtens nicht, um diese Vertragsverlängerung wirksam zu begründen.
Forderungsverzicht
Im Falle des Mandanten konnte erreicht werden, dass die D.I.E. GmbH auf sämtliche Forderungen für supremeflirt und jdating verzichtet hat. Neben der unwirksamen Einbeziehung der Verlängerungsbestimmung in den Vertrag wurde der D.I.E. GmbH auch dargelegt, warum der Mandant seine Verträge selbst nach vielen Monaten noch widerrufen konnte und auch eine Anfechtung berechtigt war.
Tipp für Verbraucher
Ich habe bereits mehrere hundert Verbraucher gegen die D.I.E. GmbH vertreten (einschließlich der Mandante gegen die Vorgängerin der D.I.E. GmbH, die Ideo Labs GmbH). Betroffene, die sich Forderungen der D.I.E. GmbH ausgesetzt sehen, sollten stets eine anwaltliche Beratung in Betracht ziehen. Dies gilt selbst – und insbesondere – dann, wenn der oder die Vertragsabschlüsse schon viele Jahre zurückliegen und die D.I.E. GmbH – gegebenenfalls durch das Jedermann Inkasso – unter Umständen mehrere tausend Euro fordert.